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Saisonvorgaben für die Schiedsrichter
2011/2012
Die NBV-Schiedsrichterkommission,
sowie die Weser-Ems Schiedsrichterwarte erwarten einheitliche
Vorgehensweisen von allen Schiedsrichtern, damit deren Entscheidungen vor, während
und nach dem Spiel für die Teams sowohl vorhersehbar, wie auch
nachvollziehbar sind. Die nachstehenden Vorgaben wurden für den
Spielbetrieb in allen NBV-Ligen entwickelt und verbindlich festgelegt. Bei
den in diesem Papier aufgeführten Kriterien für Entscheidungen handelt es
sich um Festlegungen. Alle Schiedsrichter sind nachdrücklich angehalten,
diese Kriterien einzuhalten und auf individuelle Vorgehensweisen zu
verzichten.
1. Bei der Beurteilung der Aktionen
zwischen Angreifer und Verteidiger beim Ballvortrag sind die Kriterien der Legalen Verteidigungsposition sowie das Vorteil-/Nachteil-Prinzip anzuwenden.
2. Nicht dauerhafte Kontakte des
Verteidigers gegen den Angreifer (und umgekehrt), die vom jeweils anderen
Spieler offensichtlich akzeptiert werden, sind Bestandteil des Spiels und
führen weder zu ermahnenden Zurufen noch zu Foulentscheidungen. Dauerhafte
Kontakte („Touching“,
„Handchecking“), typischerweise eher vom Verteidiger als vom
Angreifer ausgeübt, sind überwiegend mit einem Nachteil verbunden. Hier ist
auf Foul zu entscheiden. Ein ermahnender Zuruf (z.B. „Hände weg“) reicht in den Fällen aus, in denen
(noch) kein Nachteil entstanden ist.
3. Nimmt ein Verteidiger eine legale
Verteidigungsposition ein und hält er sie danach durch erlaubte Bewegungen
(u.a. seitwärts/rückwärts) aufrecht, so gibt es keinen Grund für eine
Foulentscheidung gegen ihn.
4. Hält der Verteidiger eine legale
Verteidigungsposition ein und verdrängt ihn der Angreifer mit Arm- und/oder
Körpereinsatz aus dieser Position, so ist auf Foul durch den Angreifer zu
entscheiden.
5. Liegt eine illegale
Verteidigungsposition vor und entsteht daraus ein Nachteil für den
Angreifer, so ist auf Foul gegen den Verteidiger zu entscheiden. Ein
Nachteil liegt nicht erst dann vor, wenn der Ballführer den Ball aufgrund
des Kontaktes verliert, sondern z.B. auch dann, wenn der zügige Ballvortrag
durch die illegale Bedrängnis eingeschränkt wird oder wenn die möglichen
Bewegungsrichtungen des Ballführenden behindert werden.
1. Das Vorteil-/Nachteil-Prinzip ist
bei Würfen nur in sehr engen Grenzen anzuwenden. (Würden die Spielregeln
die Anwendung des Vorteil-/Nachteil-Prinzips bei Wurfaktionen vorsehen, so
wäre die Bonusfreiwurf-Regel nicht in den Regeln enthalten.)
2. Bei Kontakten gegen den Werfer ist
nur dann ausnahmsweise nicht auf Foul zu entscheiden, wenn der Kontakt
offensichtlich unbedeutend für den Wurf ist.
3. Tolerierbare Kontakte gegen Werfer
geschehen eher in korbnahen Situationen und zwischen Centern als im
Distanzwurfbereich. Je weiter der Werfer vom Korb entfernt ist, umso
weniger kann ein Kontakt toleriert werden.
4. Geht bei Wurfaktionen und/oder bei
Bewegungen zum Korb der Kontakt vom Angreifer aus, so darf der legal
stehende bzw. sich legal bewegende Verteidiger nicht zu Unrecht bestraft
werden.
Situation 1: Der Verteidiger steht
gerade, seine Arme sind nach oben gerichtet. Der Angreifer sucht den
Kontakt (z.B. durch leichtes Nachvornespringen) à
No Call.
Situation 2: Wie vor, allerdings kann
der Verteidiger seine regelgerechte Position durch den vom Angreifer
verursachten Kontakt nicht aufrecht erhalten (z.B. bewirkt ein Kontakt
gegen den Körper des Verteidigers häufig eine Knickbewegung des Körpers, so
dass die Verteidigerarme nicht mehr gerade nach oben zeigen à No Call oder
Offensiv-Foul (je nach Intensität des Kontakts).
1. Der dafür zuständige
Schiedsrichter hat die Aktionen auf der Weaksite konsequent zu beobachten.
Das moderne Basketballspiel beinhaltet viele Aktionen auf der ballfernen
Seite. Dort entstehende Kontaktsituationen müssen genauso beobachtet werden
wie Aktionen in Ballnähe.
2. Illegale Sperren (z.B. solche, bei
sich der Sperrende bewegt) müssen erkannt und als Foul der Mannschaft in
Ballkontrolle geahndet werden.
3. (Anfänglich) unsauberes Spiel kann
(letztlich) zu überhartem Spiel führen. Auch hier gilt: Relativ harmlos
aussehende, kleinere Kontakte können einen großen Einfluss auf das Spiel
ausüben und/oder Auslöser für heftige Reaktionen sein.
1. Die Schiedsrichter haben zu
beurteilen, ob mit dem Verlassen des MBB eine Störung des Spiels verbunden
ist. Das Verlassen des MBB während des laufenden Spiels stellt eher eine
Störung dar als das Verlassen des MBB, während das Spiel gestoppt ist.
2. Auf eine einmalige, nicht störende
Aktion muss nicht reagiert werden.
3. Auf eine störende Aktion muss
mindestens mit einer Ermahnung reagiert werden.
4. Bei einer Störung in der Form Trainer läuft auf das Feld (ein wenig oder
ein wenig mehr) während das Spiel läuft ist sofort auf technisches Foul
zu entscheiden.
5. Auch hier gilt: Die Schiedsrichter
sollen mit dem mildest möglichen Mittel reagieren, das für eine
Nichtwiederholung der Störung sorgt.
1. An den Kriterien für die
Entscheidung auf unsportliches Foul hat sich in den letzten Jahren nichts
geändert. Problematisch ist nicht die Regel sondern die uneinheitliche
Umsetzung der Regel durch die verschiedenen Schiedsrichter.
2. Eine basketballtypische Aktion (= Handlung in Übereinstimmung mit Geist
und Sinn der Regeln) ist regelmäßig kein unsportliches Foul, wohingegen
eine basketballuntypische Aktion regelmäßig ein unsportliches Foul ist
(zumeist: a) überharte Aktion; b) Fouls am Gegenspieler ohne den Versuch
einer legalen Verteidigung).
3. Da die Abgrenzung zwischen persönlichem Foul und unsportlichem Foul auf
allen Ebenen (FIBA, DBB, LV) insbesondere bei (oft taktischen) Fouls in
Fast-Break-Situationen ein Problem darstellt, hat die FIBA zur Klarstellung
in Art. 36.1.4 das Beispiel eingefügt, dass Fouls bei Schnellangriffen
zwingend als unsportliches Foul zu ahnden sind, wenn a) der Angreifer einen
freien Weg zum Korb hat und b) der Verteidiger ein Foul von hinten oder von
der Seite begeht.
Situation: Nach einem Ballverlust kommt es während der Transitionphase zu
einem (für sich betrachtet kleinem) Foul der neuen Verteidiger am
Ballführer (ohne den Ball zu spielen) um einen Schnellangriff zu stoppen. à
Unsportliches Foul. Zur Erinnerung: In Art. 36.1.4 heißt es abschließend: unternimmt jedoch ein Spieler einen legitimen
Versuch, den Ball zu spielen, und
begeht
dabei ein Foul, ist dies kein unsportliches Foul. Dieser Grundsatz darf von
den Schiedsrichtern nie außer Acht gelassen werden.
4. Besonderen Schutz hat ein Spieler,
der sich in der Luft befindet. Wird ein Kontakt in der Luft als
rücksichtslos bewertet, ist ein solches Foul IMMER als unsportliches Foul
zu pfeifen. Der Schutz der Spieler vor Verletzungen hat oberste Priorität!
1. Grundsätzlich ist das Stoppen der
Spieluhr als spieltaktisches Element zulässig und gehört somit zum normalen
Spiel dazu!
2. Eine Absicht zum Begehen von taktischen
Fouls ist dem verursachenden Team zwar zu unterstellen, aber nicht im Sinne
von daraus zwangsläufig entstehenden „automatischen
unsportlichen Fouls“!
3. Die Schiedsrichter müssen jedoch
sofort pfeifen, um eine Eskalation der Foulsituation zu verhindern („Was muss ich denn noch tun, damit
du pfeifst?“)! Die SR
dürfen das Spiel bzw. die Spielsituation im Sinne von Vorteil-Nachteil für
das führende Team nicht interpretieren! (Gemeint ist die Nichtanwendung
der Vorteil-Nachteil-Regel!)
4. Wir lassen die Spieler an der
Freiwurflinie das Spiel entscheiden, wenn diese den Wunsch haben, es so zu
tun.
Als unsportliche Fouls in den
letzten Spielminuten werden geahndet:
1. Fouls am Spieler ohne
Ballbesitz bei Stop-the-Clock-Aktionen (Uhr läuft) und
2. Bei Fouls während stehender
Spieluhr sind durch die SR strengste
Maßstäbe anzulegen.
Es ist immer auf unsportliches Foul zu entscheiden, wenn keine eindeutig
basketballspezifischen Aktionen (z.B. Block, Stealversuch, Kampf um einen
freien Ball in der Luft nach Einwurf etc.) erkennbar sind. Auf
unsportliches Foul ist immer zu entscheiden, wenn ein Spieler einen
Gegenspieler festhält, schlägt oder stößt.
Ansonsten sind für unsportliche Fouls die gleichen Kriterien
anzuwenden, die für das gesamte Spiel Gültigkeit haben!
1. Der Schiedsrichter, der auf Foul
entscheidet, wird immer zum folgenden Schiedsrichter.
2. Entscheiden beide Schiedsrichter
auf Foul, so wird der Schiedsrichter, der das Foul zum Tisch signalisiert,
zum folgenden Schiedsrichter.
Eine 3-Sekunden Regelübertretung sollte nicht gepfiffen
werden, wenn der betreffende Spieler nicht ins Spiel eingreift. Erst, wenn
er einen Verteidiger bindet bzw. aktiv am Spiel teilnimmt, muss der Pfiff
sofort kommen.
a) Äußerungen und/oder Gesten, die
eine direkte Beleidigung (z.B. „Du
Arschloch“, „Wichser“,
„Schlampe“,
„gestreckter Mittelfinger“) eines anderen
Spielbeteiligten (Schiedsrichter, Kampfrichter, Trainer, Spieler) darstellen,
führen sofort zu einem disqualifizierenden Foul.
b) Äußerungen und/oder Gesten, die
einen anderen Spielbeteiligten oder dessen Entscheidungen herabwürdigen
(z.B. „Du hast keine Ahnung“, „Scheiß
Pfiff“) oder die aufzeigen, dass getroffene Entscheidungen
nicht akzeptiert werden („Abwinken
als Zeichen von Nichtakzeptanz“,
„Aufwiegeln des Publikums durch Gesten“, „lautes, provokatives
Loslachen“) führen sofort zu
einem
technischen Foul.
c) Ebenfalls mit technischem Foul
wird sofort bestraft, wer den Ball wegkickt oder wer gegen Wechselkästen,
Papierkörbe, Flaschen etc. tritt. Dabei ist zu beachten, ob sich die Aktion
gegen den Schiedsrichter, gegen sich selbst oder gegen seine
Mannschaftskollegen richtet (Fingerspitzengefühl).
d) Die zwischen Trainern, Spielern
und Schiedsrichtern notwendige Kommunikation (z.B. ehrliches Fragen bei
Unklarheiten [umfasst nicht rhetorische Fragen und Fragen, die ein in
Frageform formuliertes Statement darstellen]) muss in angemessener, ruhiger
Form stattfinden. Das Anschreien von Schiedsrichtern und Kampfrichtern ist
nicht zu tolerieren und führt sofort zu einem technischen Foul.
e) Es ist zu ermahnen und im
Wiederholungsfall mit einem technischen Foul zu bestrafen, wenn Spieler
und/oder Trainer durch ihr Verhalten das Spiel stören bzw. durch ihr
Verhalten den Schiedsrichter vom Spiel ablenken. Zu dieser Fallgruppe
gehören Situationen wie „ständiges
Nörgeln“, „Kritisieren/Bewerten von Entscheidungen“, „Einfordern von Entscheidungen“, „Schauspielerei“, und alle weiteren
Aktionen, die zu einer erheblichen Störung des Spiels führen würden, wenn
man sie nicht unterbindet.
f) Die Schiedsrichter sollen auf
auftretende Störungen so reagieren, dass die Wiederholung der Störung mit
großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist. Sie sollen mit dem mildest
möglichen Mittel reagieren, dass geeignet ist, das Ziel zu erreichen.
Bei allen Aktionen sollte auch
berücksichtigt werden, ob diese aus Frust über die eigene Leistung oder aus
Bosheit gegen die Schiedsrichter ausgeführt wird. Im ersteren Fall sollte
eine deutliche Ermahnung ausreichen (Fingerspitzengefühl).
Der Heimverein ist für das Verhalten
der Zuschauer verantwortlich. Nach Aufforderung durch die Schiedsrichter ist
er verpflichtet, die Ordnung in der Halle aufrecht zu erhalten bzw.
wiederherzustellen. Dieses gilt insbesondere für folgende Szenarien:
- Zuschauer betreten den Platz
- Zuschauer äußern sich rassistisch gegenüber Spielbeteiligten
- Zuschauer beleidigen Spielpartner, was über das normale Anfeuern
hinausgeht.
- Sonstiges Verhalten von Zuschauern, was nach Meinung des
Schiedsrichters das Spiel in seiner Durchführung gefährdet.
Ist ein Heimverein nicht in der Lage,
die Ordnung wiederherzustellen, so ist das Spiel abzubrechen und ein
Sonderbericht an den Staffelleiter zu senden.
Das Trikot ist in der Hose zu tragen.
Hierauf haben die Schiedsrichter insbesondere bei jedem Viertelbeginn, nach
Auszeiten und bei einzuwechselnden Spielern zu achten. Zuletzt wurde
vermehrt beobachtet, dass Spieler zwar zunächst der SR-Aufforderung
nachkommen, dann allerdings das Trikot sofort wieder aus der Hose ziehen,
nachdem die Spieluhr wieder gestartet wurde. Der Spieler ist bei der
nächsten Unterbrechung zu ermahnen. Er erhält im Wiederholungsfall ein
technisches Foul.
Jede Art von Körperschmuck (Pearcing,
Ohrringe, Gummibänder, Ketten, Ringe etc.) ist nicht erlaubt. Sie müssen entweder
entfernt oder ausreichend abgetapet werden. Ist dieses beides nicht
möglich, so darf der Spieler nicht am Spiel teilnehmen. Sichtbare
Unterzieh-Shirts sind ab dieser Saison komplett verboten. Auch ein Attest
ändert daran nichts. Diese sind vor Spielbeginn auszuziehen.
Spielerwechsel sind beim Anschreiber vom einzuwechselnden Spieler
anzumelden, Auszeiten vom Kapitän
oder vom Trainer/Co-Trainer. Spielerwechsel/Auszeiten werden nur nach
Tischsignal durchgeführt (Ausnahme: Kampfrichterfehler). Das Tischsignal
darf nur ertönen, wenn sich der einzuwechselnde Spieler nah dem
Anschreibetisch (auf oder vor dem Wechselkasten/-stuhl) aufhält.
Einzuwechselnde Spieler treten nur am Anschreibetisch, nur nach Meldung
beim Anschreiber und nur nach Aufforderung durch einen Schiedsrichter in
das Spiel ein. Ein direktes Einwechseln vom Bankbereich auf das Spielfeld
ist nicht zulässig.
Das Kampfgericht ist von den Schiedsrichtern gegen
verbale Attacken von Spielbeteiligten zu schützen. Dabei sind die gleichen
Maßstäbe anzulegen, wie bei den Schiedsrichtern selbst.
Die Schiedsrichter haben aber ferner die Aufgabe, darauf zu achten, dass
die Kampfrichter ihre Aufgaben gewissenhaft wahrnehmen und ihrerseits in
angemessenem, freundlichem Ton mit den Trainern und Spielern kommunizieren
und berechtigte Auskünfte an die Trainer erteilen.
Ferner haben Kampfrichter in keinem Fall das Recht, Trainer und Spieler zu
maßregeln. Gibt es Konflikte, sind diese über die Schiedsrichter zu regeln.
Um den ordnungsgemäßen Ablauf eines
Basketballspiels zu gewährleisten, werden die folgenden Grundsätze
festgelegt:
a) Musikeinspielungen und Gebrauch
einer elektronischen Beschallungsanlage (auch Megaphone) dürfen nicht dazu
genutzt werden, die Gastmannschaft oder die Schiedsrichter lächerlich zu
machen oder zu beleidigen. In diesem Fall sind die SR angewiesen, das Gerät
entfernen zu lassen.
b) Musikinstrumente (z.B. Trommeln)
dürfen während eines Spiels gespielt werden. Sie sind erlaubt an den Seiten
hinter den Endlinien und auf der Seite, die gegenüber dem Anschreibetisch
und den Mannschaftsbankbereichen liegt.
Die Schiedsrichter müssen vor Spielbeginn alle Pässe
kontrollieren. Dabei ist darauf zu achten, dass Bild, Stempel und
Unterschrift auf dem Pass sind. Alle Spieler, die Jahrgang 1990 und jünger
sind, haben einen orange farbigen Pass. Alle anderen Pässe müssen weiß
sein. Verstöße sind alle zwingend zu notieren.
Bei fehlendem Pass oder Passfoto muss ein Personalausweis
vorgelegt werden, es sei denn der Spieler ist der gegnerischen Mannschaft
oder den SR persönlich bekannt. Die Personalausweisnummer und das
Geburtsdatum muss auf der Rückseite des SBB vermerkt werden.
Beispiel: „Spieler Müller, M., TuS Weener, ohne
Teilnehmerausweis. Identität durch Personalausweis 1234567890 nachgewiesen.“
Danach muss der Spieler sein Geburtsdatum und seine Unterschrift unter den
vom Schiedsrichter geschriebenen Vermerk setzen und abschließend
unterschreibt der 1. Schiedsrichter.
Für die Zeitnehmer bzw. 24-Sekunden
Zeitnehmer besteht 10 Minuten vor Spielbeginn Präsenzpflicht am Kampfrichtertisch.
Der Anschreiber hat so rechtzeitig seine Arbeit aufzunehmen, dass der
komplett ausgefüllte Spielberichtsbogen (SBB) spätestens 20 Minuten vor
Spielbeginn vorliegt.
-> Ist der SBB nicht 20 Minuten vor
Spielbeginn ausgefüllt, so ist dies von den Schiedsrichtern zu vermerken.
-> Es ist anzugeben, ob Heim oder Gast (Nichtvorlage Teamliste oder
selbstständiges Eintragen, zu späte Ankunft in der Halle etc.) für die
Verzögerung verantwortlich sind.
Folgende Dinge müssen zwingend am
Kampfgerichtstisch / in der Halle vorhanden sein und vor Spielbeginn vom 1.
Schiedsrichter überprüft worden sein:
-
Spielberichtsblock
- Spieluhr
- 24-Sekunden-Uhr
-
Mannschaftsfoul-Anzeiger
- Einwurfanzeiger
- Anzeiger für
Persönliche Fouls (1-4 schwarz, 5 in rot)
- Mindestens 2
verschiedenfarbige Kugelschreiber
- Anzeigetafel
(manuell oder elektronisch)
Wird der Anschreibebogen schon vor
Spielbeginn falsch ausgefüllt (keine Großbuchstaben, Namen falsch
eingetragen etc.), so sind die Schiedsrichter angewiesen, diesen neu
schreiben zu lassen und dieses auf der Rückseite mit kurzer Begründung zu
vermerken.
Handlungsanweisungen
bei Verstößen gegen die Ausrüstung und die Vorgaben:
Die Heimmannschaft ist dafür verantwortlich, dass die
Kampfrichtertätigkeiten wahrgenommen werden. Ist das Kampfgericht nicht
qualifiziert, so muss es zwingend ausgewechselt werden. Ist es nicht
möglich, bei Auswechslung eines oder mehreren Kampfrichtern qualifizierte
Ersatzlösungen zu bekommen, so ist das Spiel mit dem entsprechenden Vermerk
auf der Rückseite abzubrechen. Es wird auch kein Spiel mit nur 2
Kampfrichtern angepfiffen, da dieses ein Protestgrund für eine Mannschaft
ist (auch nicht im Jugendbereich!). Spieler und Trainer dürfen NICHT
als Kampfgericht arbeiten (Im Notfall dürfen sie einspringen, sind aber
dann vom SBB zu streichen und dürfen auf keinen Fall mehr Trainer- oder
Spielertätigkeiten ausüben, auch nicht in Auszeiten etc.).
Im Bereich der Mannschaftsbänke und
des Kampfrichtertisches gilt ein strenges Alkoholverbot. Verstöße haben das
Auswechseln des Kampfgerichtes, bzw. den Verweis aus dem
Mannschaftsbankbereich zur Folge. Im Wiederholungsfall wird das Spiel
abgebrochen. Offensichtlich alkoholisierte Spieler, Trainer, Kampfrichter
etc. dürfen am Spiel ausdrücklich nicht teilnehmen. Hier müssen die
Sportler geschützt werden. Sollten Schiedsrichter alkoholisiert in die
Halle kommen, so sind die Mannschaften angehalten, nicht anzutreten. Die
Kosten für den Spielausfall trägt der Verein des Schiedsrichters. Bei
derartigen Vorkommnissen ist ein Bericht an den Schiedsrichter-Wart zu
verfassen, auch wenn das Spiel stattfinden sollte.
Grundsätzliches:
Ein Mannschaftsteilnehmer wurde disqualifiziert. Er muss den Innenraum
der Halle verlassen, auch bei einer Spieldisqualifikation. In einem
Disqualifikations-Falle muss unbedingt der zuständige Schiedsrichter-Wart und
der Staffelleiter von den Schiedsrichtern angerufen werden. Vorkommnisse nach
Spielende sind in einem Sonderbericht dem
Staffelleiter zu schildern. Diese dürfen nicht auf dem SBB protokolliert
werden.
Vorgehen:
Auf der Rückseite folgt ein kurzer Vermerk, zum Beispiel:
Spieler Nummer 8, Meyer, H. (TV Meppen), wurde in der 25. Spielminute beim
Stand von 60:63 wegen Schiedsrichterbeleidigung / Tätlichkeit / Rohen
Spiels etc. disqualifiziert. Bericht folgt.
Mehr muss auf die Rückseite des SBB
nicht drauf. Wichtig ist, dass die Disqualifikation beim entsprechenden
Spieler auf der Vorderseite mit einem großen D gekennzeichnet wird.
Nach Disqualifikationen oder
sonstigen Verstößen gegen die Sportdisziplin sendet bitte am folgenden Tag
einen Bericht an den Staffelleiter mit Kopie für den Schiedsrichterwart.
Der Bericht muss eine detaillierte Schilderung des Geschehensablaufes
enthalten, die dem Staffelleiter die Schwere der Schuld deutlich macht.
Beleidigungen, Drohungen u.ä. sind unbedingt im Wortlaut anzugeben. Ist
dieser nicht vollständig erinnerlich, ist dieses anzumerken. Bei strittigen
Situationen ist eine Angabe weiterer Zeugen (SR-Kollege etc.) sinnvoll. Die
„detaillierte Schilderung“ bezieht sich auf
die
Disqualifikation und ihre Umstände; auf keinen Fall soll hier eine „Generalabrechnung“ mit dem betroffenen Verein und
anderen möglichen Missständen erfolgen. Am besten, ihr setzt Euch vorher
mit dem Staffelleiter oder dem Schiedsrichterwart in Verbindung, die können
Euch beraten.
Anmerkung: Die automatische
Disqualifikation eines Trainers nach dem zweitem
bzw. dritten technischen Foul oder eines Spielers nach einem zweiten
unsportlichen Foul stellt keinen Verstoß gegen die Sportdisziplin im Sinne
der Spielordnung dar. Solange Ihr ein T-Foul anzeigt und auf dem SBB ein „C“ oder „B“ steht (beim Spieler
nach dem 2. unsportlichen Foul „SD“),
wird daher kein Bericht benötigt. Der Trainer bzw. Spieler hat natürlich
trotzdem die Halle zu verlassen. Pfeift Ihr die Disqualifikation jedoch mit
dem Handzeichen für ein D-Foul und lasst ein „D“
auf dem Spielberichtsbogen eintragen, löst dieses die Berichtspflicht
aus.
Proteste können nur vor Spielbeginn,
in den Pausen zwischen den Spielvierteln oder vor den Verlängerungen, in
Auszeiten, nach Spielende (jedoch vor Unterschrift der SR auf dem SBB)
eingelegt werden. Es ist jeweils die erste Möglichkeit zu nutzen.
Anderenfalls ist der Protest unzulässig. Einzig und allein Trainer, sowie
Kapitän einer Mannschaft sind protestberechtigt.
Die Proteste sind dann von Euch
sofort auf der SBB-Rückseite zu protokollieren; hierzu gehören: Name der
protestierenden Mannschaft, Zeitpunkt des Protestes, Kurzfassung des
Protestgrundes ohne detaillierte Begründung. Das „Protestfeld“
auf der SBB-Vorderseite ist von der protestierenden Mannschaft möglichst
sofort abzuzeichnen. Sollte der Sachverhalt, der zum Protest führte, nicht
eindeutig sein, so notiert bitte alle bekannten Einzelheiten und gebt an,
welche Punkte strittig und welche unstrittig sind. Bitte beachtet, dass
jeder Protest notiert werden muss.
- Bänke mindestens 4 Meter weit weg vom
Kampfgericht und 2 Meter Abstand zum Feld (wo möglich)
- Kampfrichter-Tisch 2 Meter Abstand zum Feld und
an der Mittellinie (wo möglich)
- Wechselstühle (mindestens einer auf jeder Seite).
- SR sind spätestens 20 Minuten vor
Spielbeginn umgezogen beim Kampfgericht
- SR tragen ein offizielles Schiedsrichterhemd
und eine lange, dunkle Sporthose (Verstöße werden dieses Jahr
konsequent mit 10,00 Euro Strafe belegt!).
1.
Eine Auszeit kann nicht verkürzt werden, sondern dauert in jedem Fall 1
Minute.
2. Die Halbzeitpause dauert 15 Minuten, es sei denn alle Spielpartner
(Heimverein, Gastverein und Schiedsrichter) sind mit einer Verkürzung
einverstanden. Sollten Pausen willkürlich verkürzt werden, ist das ein
Protestgrund und das Spiel wird ggf. kostenpflichtig wiederholt.
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