Abrechnung der Schiedsrichtergebühren

1 Fahrtkostenerstattung bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

1.1 Es wird maximal der Fahrpreis 2. Klasse (Normalpreis) erstattet.
1.2 Bei Nutzung von tariflichen Rabatten werden dem Schiedsrichter zusätzlich zum gezahlten Fahrpreis 50% der Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten Preis und dem Normalpreis erstattet.
1.3 Ebenso werden Fahrtkosten des ÖPNV erstattet.
1.4 Können keine Fahrscheine vorgelegt werden, weil z.B. eine Monatskarte genutzt wird, werden 50% des Normalpreises erstattet.
 

2 Fahrtkostenerstattung bei Anreise mit dem PKW

2.1 Die Entfernung wird vom Wohnort bis zur Halle auf Grundlage des kürzesten, sinnvollen Weges berechnet.
2.2 Die Wegstreckenentschädigung beträgt EUR 0,30 je km bei Alleinreisenden und 0,32 Euro bei gemeinsamer Anreise. Der ermittelte Betrag wird auf einen vollen Eurobetrag aufgerundet.
2.3 Wo sinnvoll, sind zwingend Fahrgemeinschaften zu bilden (auch Teilstrecken!)
2.4 Die Kilometer, die für das Abholen eines Schiedsrichterkollegens notwendig sind, dürfen abgerechnet werden.
2.5 Für Einsätze innerhalb einer Stadt bzw. bei weniger als 20 km Fahrstrecke sind pauschal 6,-- Euro zu zahlen.
 

3 Spielleitungsgebühren

3.1 Die Spielleitungsgebühren betragen für Schiedsrichter:

Verbandsebene:
Oberliga Herren: 30,--
Euro
Oberliga Damen: 25,--
Euro
Landesliga Jugend: 18,-- Euro


Bezirksebene:
Bezirksoberliga Herren: 21,--
Euro
Bezirksoberliga Damen: 19,--
Euro
Bezirksliga Herren: 18,--
Euro
Bezirksoberliga Jugend: 16,--
Euro

Unterbezirksebene Senioren:
Bezirksklasse Herren: 17,--
Euro
Kreisliga Herren: 16,--
Euro
Unterbezirkspokal Herren: 16,--
Euro
Bezirksliga Damen: 16,--
Euro
 
 Unterbezirksebene Jugend:
Bezirksliga Jugend: 14,-- Euro
Kreisliga Jugend: 12,--
Euro
Jugendpokal: 14,--
Euro

3.2 Relegationsspiele gelten als Spiele der jeweils höheren Liga.
3.3 Für Kurzspiele ist die Spielleitungsgebühr wie folgt zu berechnen: Spielzeit (ohne Verlängerungen) dividiert durch vierzig multipliziert mit der o.g. vollen Spielleitungsgebühr.
 

4 Abrechnung

4.1 Der ausrichtende Verein zahlt die Schiedsrichter vor Spielbeginn aus.
4.2 Die Schiedsrichter quittieren die Einzelbeträge, sowie den Gesamtbetrag an der linken Seite des Spielberichtes durch Unterschrift. Für die Notiz ist der Heimverein jedoch verantwortlich!

Im Kostenausgleich werden nur die normalen Schiedsrichtergebühren angesetzt, wenn die Beträge durch den Verein nicht notiert wurden.