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Abrechnung
der Schiedsrichtergebühren
1.1 Es wird maximal der Fahrpreis 2. Klasse (Normalpreis)
erstattet.
1.2 Bei Nutzung von tariflichen Rabatten werden dem Schiedsrichter
zusätzlich zum gezahlten Fahrpreis 50% der Differenz zwischen dem
tatsächlich gezahlten Preis und dem Normalpreis erstattet.
1.3 Ebenso werden Fahrtkosten des ÖPNV erstattet.
1.4 Können keine Fahrscheine vorgelegt werden, weil z.B. eine Monatskarte
genutzt wird, werden 50% des Normalpreises erstattet.
2.1 Die Entfernung wird vom Wohnort bis zur Halle auf
Grundlage des kürzesten, sinnvollen Weges berechnet.
2.2 Die Wegstreckenentschädigung beträgt EUR 0,30 je km bei Alleinreisenden
und 0,32 Euro bei gemeinsamer Anreise. Der ermittelte Betrag wird auf einen
vollen Eurobetrag aufgerundet.
2.3 Wo sinnvoll, sind zwingend Fahrgemeinschaften zu bilden (auch
Teilstrecken!)
2.4 Die Kilometer, die für das Abholen eines Schiedsrichterkollegens
notwendig sind, dürfen abgerechnet werden.
2.5 Für Einsätze innerhalb einer Stadt bzw. bei weniger als 20 km
Fahrstrecke sind pauschal 6,-- Euro zu zahlen.
3.1 Die
Spielleitungsgebühren betragen für Schiedsrichter:
Verbandsebene:
Oberliga Herren: 30,-- Euro
Oberliga Damen: 25,-- Euro
Landesliga Jugend: 18,-- Euro
Bezirksebene:
Bezirksoberliga Herren: 21,-- Euro
Bezirksoberliga Damen: 19,-- Euro
Bezirksliga Herren: 18,-- Euro
Bezirksoberliga Jugend: 16,-- Euro
Unterbezirksebene Senioren:
Bezirksklasse Herren: 17,-- Euro
Kreisliga Herren: 16,-- Euro
Unterbezirkspokal Herren: 16,-- Euro
Bezirksliga Damen: 16,-- Euro
Unterbezirksebene Jugend:
Bezirksliga Jugend: 14,-- Euro
Kreisliga Jugend: 12,-- Euro
Jugendpokal: 14,-- Euro
3.2 Relegationsspiele gelten als Spiele der jeweils höheren
Liga.
3.3 Für Kurzspiele ist die Spielleitungsgebühr wie folgt zu berechnen: Spielzeit
(ohne Verlängerungen) dividiert durch vierzig multipliziert mit der o.g.
vollen Spielleitungsgebühr.
4.1 Der ausrichtende Verein zahlt die Schiedsrichter vor
Spielbeginn aus.
4.2 Die Schiedsrichter quittieren die Einzelbeträge, sowie den Gesamtbetrag
an der linken Seite des Spielberichtes durch Unterschrift. Für die Notiz
ist der Heimverein jedoch verantwortlich!
Im Kostenausgleich werden nur die normalen
Schiedsrichtergebühren angesetzt, wenn die Beträge durch den Verein nicht
notiert wurden.
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